Startseite › Mitmachen-Todesstrafe
Aus der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Artikel 3: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und stellt eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe dar. Auch sogenannte “perfekte” Hinrichtungsmethoden ändern daran nichts. Die Todesstrafe birgt zudem Gefahr irreparabler Justitzirrtümer: Immer wieder werden auch Unschuldige hingerichtet. Weltweit wächst aber auch das Bewußtsein dafür, daß die Todesstrafe unrecht ist. Viele Staaten, die die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben, haben diesen Schritt in den letzten fünfzehn Jahren vollzogen, darunter Länder mit so unterschiedlichen politischen Systemen wie Kambodscha, Irland und Gambia. amnesty international fordert alle Staaten auf, diesen ermutigenden Beispielen zu folgenden und die Todesstrafe vollständig aus den zivilen und militärischen Strafgesetzbüchern zu streichen. Wenn bevorstehende Hinrichtungen bekannt werden, interveniert amnesty international in jedem Fall bei den betreffenden Behörden und verlangt die sofortige Umwandlung der Todesurteile.
Im Jahr 2004 wurde weltweit die Todesstrafe an mindestens 3.797 Menschen in 25 Ländern vollstreckt, mindestens 7.395 Menschen in 64 Ländern wurden zum Tode verurteilt. Wie schon in 2003 sind vier Länder für die meisten Hinrichtungen verantwortlich: China (mind. 3.400), Iran (mind. 159), Vietnam (mind. 64) und die USA (59). amnesty international geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen sowie der Todesurteile wesentlich höher ist, da in vielen Ländern die Todesstrafe unter Geheimhaltung angewendet wird.
Erfreulich ist, dass 2004 fünf weitere Länder - Bhutan, Griechenland, Samoa, der Senegal und die Türkei - die Todesstrafe für alle Vergehen abgeschafft haben. Im Irak und in Sri Lanka haben die Regierungen entschieden, die Todesstrafe wieder zu vollstrecken. Insgesamt halten noch 75 Länder an der Todesstrafe fest, 121 haben sie im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.